Anhänger-Kennzeichen
Anhänger-Kennzeichen
Die Fahrradträger verdecken meistens Ihr Amtliches KFZ Kennzeichen
Gemäß §10Abs.9 FZV muss ein Folgekennzeichenangebracht werden.
Das dritte Kennzeichen ist identisch mit Ihrem bereits vorhandenen Kennzeichen, jedoch ist eine zusätzliche amtliche Sieglung nicht nötig.